Das Jahr 2021 bringt wieder viele steuerliche Veränderungen und Neuerungen mit sich. Einige der wichtigsten möchten wir Ihnen im folgenden aufzeigen.
Der Mindestlohn steigt
- zum 01. Januar 2021 auf 9,50 €
- zum 01. Juli 2021 auf 9,60 €
- zum 01. Januar 2022 auf 9,82 €
Branchen- und tarifbezogene Mindestlöhne können abweichen! Hierzu beraten wir Sie gern im persönlichen Gespräch.
Das Kindergeld steigt
- Erstes und zweites Kind: 219 €
- drittes Kind: 225 €
- viertes und jedes weitere Kind: 250 €
Für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021 wurde eine Homeoffice-Pauschale entwickelt. Nun können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung 5 € pro Tag (maximal 600 € pro Jahr) für Tage ansetzen, an denen sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben.
Der Solidaritätszuschlag wird für viele Arbeitnehmer und Unternehmer zukünftig nicht mehr anfallen, da die Freigrenzen ab 2021 je nach Veranlagung auf 16.956 €, bzw. 33.912 € angehoben wurden.