Ab dem 01. April 2021 sind Unternehmer, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen führen, verpflichtet, diese mit einem zertifizierten technischen Sicherheitsmodul (TSE) aus-, bzw. nachzurüsten.
Hiermit soll zum einen das Auslesen der Kassen bei Prüfungen erleichtert und zum anderen die Manipulation verhindert werden.
Hinzukommend sind elektronische Kassensysteme beim Finanzamt anzumelden.
Bei Rückfragen zu Ihrem Kassensystem oder zur Anmeldung, bzw. Kommunikation mit dem Finanzamt beraten wir Sie gern telefonisch oder im persönlichen Gespräch im Steuerbüro